Der Käufer und sein Makler

Wichtige Punkte, die der Käufer beachten muss, wenn er einen Makler beauftragt.

Im Zuge meiner Tätigkeit sind mir immer wieder bestimmte „Fehler“ aufgefallen, die Käufer begehen, wenn sie einen Makler beauftragen. Auf zwei Fehler und auf die Möglichkeiten, diese zu vermeiden, möchte ich in diesem Beitrag hinweisen:

1. Die Provision des Maklers wird nach dem Kaufpreis bemessen

Dies ist ein schwerwiegender Fehler, denn der Makler bekommt dadurch einen Anreiz, einen möglichst HOHEN (!) Preis zu verhandeln.

Da seine Provision umso höher ist, je höher der Kaufpreis ist, hat der Makler keine Motivation, sich um einen niedrigen Kaufpreis zu bemühen. Aber als Käufer ist man ja gerade daran interessiert, einen möglichst geringen Kaufpreis zu bezahlen.

Die Lösung des Problems besteht darin, in dem Maklervertrag eine Klausel einzufügen, wonach der Makler umso mehr erhält, je geringer der Kaufpreis, den er verhandelt.

In einem Fall hatte ich für einen Mandanten ein Punkte – System entwickelt, welches später Bestandteil des Maklervertrages wurde, wonach der Makler für Vergünstigungen, die er herausholt, wie z.B. länger Gewährleistungsfristen, bessere Zahlungskonditionen etc. „Zusatzpunkte“ erhielt, die seine Provision zusätzlich erhöhten.

Wichtig bei diesem Punktesystem ist es aber, das Ausmaß dieser Vergünstigungen richtig zu bewerten, also sicherzustellen, dass er z.B. bei einer Verlängerung der Gewährleistung um drei Jahre mehr bekommt als bei einer Verlängerung der Gewährleistung um 6 Monate.

2. Fälligkeit der Provision

Ein weitere Fehler wird häufig in Bezug auf die Fälligkeit der Provision gemacht. Als Käufer hat man oftmals Interesse daran, den Kaufpreis in Raten und spät zu zahlen.

Oftmals wird jedoch in dem Maklervertrag vereinbart, dass die Vergütung des Maklers entsprechend der Kaufpreisraten fällig ist.

Dies schafft für den Makler den Anreiz, den Käufer zu einer möglichst frühzeitigen Zahlung des Kaufpreises zu veranlassen.

Um dies zu vermeiden, bietet sich auch hier an, die Fälligkeit der Maklervergütung von der Fälligkeit des Kaufpreises loszulösen. Dabei sollte man versuchen, folgendes durchzusetzen: je später der Kaufpreis zu zahlen ist, desto früher erhält der Makler seine Provision. Dies gibt dem Makler einen Anreiz, für den Käufer günstige Zahlungsoptionen zu verhandeln.

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